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Leistungen und Studiengebühren

Für das Weiterbildungsstudium gilt nach den Vorgaben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg das Kostendeckungsgebot. Entsprechend werden für den Masterstudiengang Palliative Care kostendeckende Teilnehmergebühren erhoben.

Studiengebühren

Die Studiengebühren richten sich nach den jeweiligen Eingangsvoraussetzungen (erster Hochschulabschluss, anrechenbare Zusatzqualifikationen). Die Zahlung der Studiengebühren erfolgt in Raten jeweils zu Semesterbeginn.

  • Die Studiengebühren für das 4-semestrige Masterstudium im Umfang von 80 ECTS-Punkten liegen bei 14.340.- € (zuzüglich der Verwaltungs- und Sozialgebühren von derzeit 161 € pro Semester (Stand April 2023)).
    Dieses Programm ist zu belegen von Teilnehmer/-innen mit einem ersten Hochschulabschluss von 240 ECTS-Punkten (z.B. Staatsexamen Medizin, Diplom).
  • Die Studiengebühren für das 5-semestrige Masterstudium im Umfang von 90 ECTS-Punkten liegen bei 16.300.- € (zuzüglich der Verwaltungs- und Sozialgebühren von derzeit 161 € pro Semester (Stand April 2023)).
    Dieses Programm ist zu belegen von Teilnehmer/-innen mit einem ersten Hochschulabschluss von mindestens 210 ECTS-Punkten (z.B. Fachhochschulabschluss).
  • Die Studiengebühren für das 6-semestrige Masterstudium im Umfang von 120 ECTS-Punkten liegen bei 18.630,- € (zuzüglich der Verwaltungs- und Sozialgebühren von derzeit 161 € pro Semester (Stand April 2023)).
    Dieses Programm ist zu belegen von Teilnehmer/-innen mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss von mindestens 180 ECTS-Punkten (z.B. Bachelor).

Folgende Leistungen sind in den Studiengebühren enthalten:

  • individuelle Studienberatung und Studienbegleitung (Monitoring des Lernfortschritts)
  • intensive fachliche Betreuung durch Dozent*innen im gesamten Studienprogramm
  • Betreuung durch fachlich qualifizierte und zertifizierte Mentoren
  • umfangreiche, von Fachexpert*innen entwickelte Lehr-Lernmaterialien
  • Gastvorträge und Expertengespräche mit nationalen und internationalen Referent*innen
  • Zugang zu moderner Bildungstechnologie und Nutzung der Online-Ressourcen der Universität Freiburg
    (z.B. elektronische Zeitschriften, Literaturdatenbanken)
  • umfassender technischer Support während des gesamten Studiums

Weiterbildung finanzieren

  • Weiterbildungskosten können als Sonderausgaben, Werbungs- oder Betriebskosten geltend gemacht werden. Ausgaben für Kursgebühren, Reisen und Material gelten als Werbungskosten.

  • Auch Ihr Arbeitgeber kann Sie unterstützen, z.B. durch die Beteiligung an Studiengebühren oder die Gewährung von Bildungsurlaub.